Sächsischer Gründerinnenpreis startet in die nächste Runde
Es ist wieder soweit: kreative und mutige Unternehmerinnen, die mit ihrer Vision und ihrem Engagement in der sächsischen Wirtschaft neue Maßstäbe setzen sind aufgerufen, sich um den Sächsischen Gründerinnenpreis zu bewerben. Die Bewerbung kann bis einschließlich 30. Juni eingereicht werden.

Vergeben wird der Preis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Der Preis wird seit 2008 von der Sächsischen Staatsregierung für unternehmerische Leistungen von Frauen im Freistaat verliehen, seit dem Jahr 2022 sogar in zwei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Bewerben können sich Frauen, die ein Einzel-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2023 gegründet oder übernommen haben. Eine Jury aus Expertinnen und Experten bewertet und gewichtet die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen. Die Preisträgerinnen werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 27. November 2025 bekannt gegeben.
Die Bewerbung kann bis einschließlich 30. Juni 2025 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden.