1. Förderaufruf: Sachsen unterstützt Aufbau von Start-up-Akzeleratoren
Sachsen verfügt mit der "Förderrichtlinie Akzeleratoren" über ein einzigartiges Angebot zur Stärkung der Gründerlandschaft. Dafür stehen bis 2027 rund 30 Millionen Euro zur Verfügung – davon 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 5,3 Millionen Euro aus Landesmitteln. Nun ist der 1. Aufruf zum Aufbau und Betrieb von voraussichtlich drei neuen Akzeleratoren gestartet.
Akzeleratoren sind Einrichtungen, die Start-ups für drei bis zwölf Monate in sogenannte Start-up-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, technische Infrastruktur und strukturierte Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten. Das im Silicon Valley (Kalifornien) entwickelte Konzept des Akzelerators hat in den vergangenen Jahren auch in Europa stark Verbreitung gefunden. Gut 84 Prozent der deutschen Akzeleratoren wurden 2018 von etablierten privaten Unternehmen betrieben. In Sachsen ist es bisher nur wenigen Einrichtungen gelungen, ein wirtschaftlich tragfähiges Akzeleratoren-Programm aufzubauen.
Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen: Modul 1 ermöglicht den Aufbau von voraussichtlich bis zu drei neuen Akzeleratoren in Sachsen. Über den nun gestarteten Projektaufruf wird interessierten zukünftigen Betreibern von Akzeleratoren die Möglichkeit gegeben, ihre Konzepte vorzulegen. Die Abgabefrist beginnt am 30. August und endet am 31. Oktober 2023. Die Konzepte sind über das Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen und werden anschließend durch ein Gremium bewertet. Im Modul 1 beträgt die maximale Zuwendung 900.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.
Modul 2 unterstützt bestehende Akzeleratoren, während Modul 3 eine Anlaufbeihilfe für Start-ups in den geförderten Akzeleratoren ermöglicht. Die Antragstellung für die Module 2 und 3 können ist in Kürze möglich.