Sächsischer Gründerinnenpreis 2026 – Bis zum 01. Juni bewerben

Bis zum 01. Juni 2026 sind kreative und mutige Unternehmerinnen, die mit ihrer Vision und ihrem Engagement in der sächsischen Wirtschaft neue Maßstäbe setzen, aufgerufen, sich um den Sächsischen Gründerinnenpreis zu bewerben.

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Vergeben wird der Preis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Preis wird seit 2008 von der Sächsischen Staatsregierung für unternehmerische Leistungen von Frauen im Freistaat verliehen, seit dem Jahr 2022 sogar in zwei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Bewerben können sich Frauen, die ein Einzel-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2024 gegründet oder übernommen haben. Eine Jury aus Expertinnen und Experten bewertet und gewichtet die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen. Die Preisträgerinnen werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 25. November 2026 in Leipzig bekannt gegeben.

Die Bewerbung kann bis einschließlich 01. Juni 2026 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden.