Aufruf bzgl. Förderung von FuE-Projekten zur Gehirngesundheit (EP BrainHealth)
Das BMFTR hat im Rahmen der EP BrainHealth eine Förderrichtlinie im Bereich der neurologischen, psychischen und sensorischen Störungen (EP BrainHealth-Förderrichtlinie 1) veröffentlicht.
Die Erhaltung der Gehirngesundheit und die Bewältigung der durch neurologische, neurodegenerative, psychische und sensorische Erkrankungen verursachten Belastungen sind für alle Gesellschaften in Europa und darüber hinaus von größter Bedeutung. Erkrankungen des Gehirns sind weltweit eine der Hauptursachen für Behinderungen und Todesfälle und stellen eine große Belastung für die Betroffenen, ihre Familien, ihre sozialen Beziehungen, die professionellen und informellen Pflegekräfte sowie die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften insgesamt dar. Im Jahr 2021 litten schätzungsweise 3,4 Milliarden Menschen an einer Erkrankung des Nervensystems, was etwa 43 Prozent der Weltbevölkerung entspricht. Dadurch entsteht auch ein enormer finanzieller Druck auf die Gesundheitssysteme und Volkswirtschaften. So werden beispielsweise die Gesamtkosten neurologischer Erkrankungen in Europa auf rund 1,7 Billionen und die wirtschaftliche Belastung durch psychische Störungen auf über 600 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Diese Herausforderungen adressiert die „Europäische Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns (EP BrainHealth)“, indem sie eine verbesserte Koordination der länder- und disziplinübergreifenden Forschungsanstrengungen anstrebt, um Forschung und Innovation in diesem Bereich zu strukturieren. Die EP BrainHealth vereint derzeit 54 Partner aus 33 Ländern mit dem gemeinsamen Ziel, die Gesundheit des Gehirns für alle zu verbessern. Hierfür werden wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für die Förderung der Gesundheit des Gehirns während des gesamten Lebens, für die Vorbeugung und Heilung von Hirnerkrankungen sowie für die Verbesserung des Wohlbefindens von Menschen mit neurologischen und psychischen Störungen in Europa und darüber hinaus gewonnen. Die in 2024 aufgelegte strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) zeigt entsprechende Prioritäten auf und stellt die Rahmenbedingungen für zukünftige Investitionen in die Forschung dar.
Förderziel
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, biologische, soziale, Lifestyle- und Umweltfaktoren mit Bezug zu neurologischen, psychischen und sensorischen Störungen zu identifizieren und besser zu verstehen. Die Erkenntnisse sollen beispielsweise Ansätze für potenzielle Wirkmechanismen sowie verbesserte Diagnostik oder Prävention liefern, um die Gehirngesundheit und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Die Ziele der Fördermaßnahme sind erreicht, wenn
- innerhalb der Förderdauer von drei Jahren neue Erkenntnisse zu mindestens zwei von drei der in Punkt 2 genannten Faktoren generiert wurden;
- die Ergebnisse der transnationalen Forschungsvorhaben innerhalb der Projektlaufzeit auf mindestens einer gemeinsamen internationalen Konferenz vorgestellt wurden;
- die Ergebnisse mittelfristig in mindestens einer Veröffentlichung publiziert oder patentiert wurden;
- die Ergebnisse nach Abschluss der Förderung für Anschlussprojekte zu den untersuchten Faktoren eingesetzt werden.
Zuwendungszweck
Der Zuwendungszweck ist die Förderung multinationaler Forschungsvorhaben, die durch Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen neue Erkenntnisse zu verschiedenen Arten von Faktoren und deren Auswirkung auf die Gesundheit des Gehirns sowie den Verlauf neurologischer, psychischer und sensorischer Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne generieren.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, den in Abschnitt 1 genannten Partnerländern oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert, die der Frage nachgehen, wie sich verschiedene Arten von Faktoren auf die Gesundheit des Gehirns auswirken und den Verlauf neurologischer, psychischer und sensorischer Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne hinweg beeinflussen.
Forschungsprojekte sollten innovative und klar definierte Ziele zusammen mit gut strukturierten Arbeitsplänen aufweisen, die innerhalb von drei Jahren erreicht werden können. Sie sollten integrativ sein und einschlägige wissenschaftliche Ansätze, beispielsweise aus der klinischen, epidemiologischen und anwendungsbezogenen Forschung, kombinieren. Sie müssen auf Hypothesen beruhen und sollten modernste, zuverlässige Methoden und Techniken berücksichtigen sowie das Potenzial bestehender Kohorten und Datensätze ausschöpfen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und weitere Institutionen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen). Alle Antragsberechtigten können sowohl als Zuwendungsempfänger als auch als Unterauftragnehmer fungieren.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, in Bonn beauftragt. Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein einziges gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Verbunds zu erstellen. Dieses wird von dem Projektkoordinator elektronisch eingereicht.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint Call Secretariat“, das bei der French National Research Agency (ANR) angesiedelt ist, bis spätestens 10. März 2026, 14 Uhr (MEZ), zunächst Projektskizzen (pre-proposals) in elektronischer Form vorzulegen.
Hinweis: Für diese Nachricht wurden stark gekürzte Texte aus der Bekanntmachung verwendet. Für detaillierte und rechtssichere Informationen nutzen Sie bitte nachfolgende Links.