Aufruf bzgl. Förderung zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben "FutureFoodS"

Das BMLEH hat im Rahmen im Rahmen des zweiten Aufrufs der Partnerschaft „FutureFoodS“ eine Bekanntmachung zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben veröffentlicht.

Ernährungssysteme spielen eine zentrale Rolle in der Frage, wie wir unsere Zukunft nachhaltig gestalten können. Die Produktion, Verarbeitung, der Transport und die Entsorgung von Lebensmitteln wirken sich erheblich auf das Klima und die Umwelt aus. Weiterhin nehmen Hunger und ungesunde Essgewohnheiten zu. Ein systemischer Ansatz zur Transformation von Ernährungssystemen ist nötig, um unsere Ressourcen und Biodiversität zu schützen, den Klimawandel und Umweltdegradation zu bremsen und die Gesundheit sowie Lebensmittel- und Ernährungssicherheit unserer Bevölkerung sicherzustellen. 

Ziel der europäischen Partnerschaft FutureFoodS „European partnership for a sustainable Future of Food Systems“ ist es, in Zusammenarbeit aller europäischen Partnerinnen und Partner die Transformation von Ernährungssystemen zu mehr Nachhaltigkeit voranzubringen. Gemeinsam soll der Wandel zu umweltfreundlichen, sozial sicheren, fairen, wirtschaftlich tragfähigen, gesunden und sicheren Ernährungssystemen erreicht werden. 

Die Veränderungen sollen in den folgenden vier Forschungs- und Innovationsbereichen erzielt werden: 

  • wie wir uns ernähren,
  • wie wir Lebensmittel verarbeiten und liefern,
  • wie wir mit Ernährungssystemen verbunden sind,
  • wie wir die Rahmenbedingungen für Ernährungssysteme gestalten. 

In der Initiative haben sich 86 nationale und regionale Entscheidungstragende, Fördermittelgebende und Forschungseinrichtungen aus 29 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) engagieren sich in der Partnerschaft FutureFoodS, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Ernährungssysteme auf nationaler Ebene voranzubringen. 

Der Aufruf dient unter anderem folgenden strategischen Forschungsbereichen des BMLEH-Forschungsplans „Forschung und Innovation zur Transformation hin zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen sowie Wäldern und zukunftsfesten ländlichen Räumen“:

  • Gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung,
  • Ernährungsverhalten, Ernährungskompetenz, Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
  • Ernährungsverhältnisse und Verbesserung der Ernährungsumgebung. 

Gefördert werden Forschungsprojekte, die die übergeordneten Leitlinien der Partnerschaft in ihrem Konzept berücksichtigen: 

  • eine transformative Perspektive,
  • Inter- und Transdisziplinarität,
  • Multi-Stakeholder-Engagement sowie
  • Nachhaltigkeit. 

Es soll eine Reihe von Projekten gefördert werden, die dazu beitragen, eine maximale Wirkung zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Transformation zu Nachhaltigkeit aus verschiedenen Perspektiven und mittels unterschiedlicher Hebel vorangetrieben werden soll, sowie die Aufnahme neuer Praktiken durch Industrie, Gesellschaft und durch den öffentlichen Sektor gefördert werden soll. Mit den Anträgen ist demnach ein Impact Plan erforderlich, der den Fortschritt zur Transformation der Ernährungssysteme zeigt.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Vereine. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gewinnorientierte Vereine und internationale Organisationen sind nicht antragsberechtigt.  

Pro Projekt stehen bis zu 250 000 Euro (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis: inklusive der Infrastrukturpauschale) für deutsche Partnerorganisationen zur Verfügung. Die Zuwendung wird im Zuge der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) beziehungsweise Zuweisung auf Grundlage der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten als Vollbeziehungsweise Anteilsfinanzierung gewährt. 

Das Antragsverfahren ist dreistufig. Die Frist zur Einreichung erster Skizzen ist der 11. Februar 2026, 13 Uhr MEZ.