Freihandelsabkommen mit Indien: BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinen entfällt
Überraschendes Aus für die BIS-Zertifizierungspflicht: Das indische Industrieministerium hat die weitreichende „Omnibus-Verordnung“ (OTR) zur Maschinensicherheit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die für 2026 befürchteten bürokratischen Hürden für fast alle Maschinenkategorien sind damit hinfällig.
Historischer Durchbruch beim Freihandelsabkommen (FTA): Nach fast 20 Jahren Verhandlungszeit wurde am 27. Januar 2026 der Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien finalisiert. Es gilt als eines der umfangreichsten Abkommen, die Indien je unterzeichnet hat.
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter dazu: “Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien ist ein starkes Signal für offene Märkte, wirtschaftliche Vernunft und geopolitische Handlungsfähigkeit Europas. Gerade in Zeiten, wo bisherige Partner versuchen mit Zöllen bestehende Handelsstrukturen zu zerstören. Das Abkommen mit Indien eröffnet für Sachsen neue Chancen – gerade für unsere Automobil- und Zulieferindustrie, den Maschinenbau sowie die Chemie- und Pharmawirtschaft.”
Das indische Ministerium für Schwerindustrie Ministry of Heavy Industries) hat seine Verordnung zur Sicherheit von Maschinen und elektrischen Geräten vom 28. August 2024 (Omnibus Technical Regulation) am 14. Januar 2026 endgültig zurückgenommen. Diese sah eine Zertifizierungspflicht für zahlreiche Maschinen und Anlagen sowie elektrische Geräte mit dem HS Code 84 & 85 vor.
Die Chancen für sächsische Unternehmen:
- Massiver Abbau von Handelshemmnissen: Mit dem Wegfall der Verordnung entfallen kostspielige Werksinspektionen durch indische Auditoren, langwierige Produkttests und die Pflicht zur Benennung eines lokalen Vertreters (AIR) für die betroffenen Produktgruppen.
- Wettbewerbsvorteil durch Zollfreiheit: Das Abkommen sieht vor, die Zölle auf über 96 % der EU-Warenexporte stufenweise auf Null zu senken. Dies stärkt die preisliche Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Hochtechnologie gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten massiv.
Wichtiger Hinweis zum Zeitplan (Ratifizierung): Auch wenn der Verhandlungsabschluss ein politischer Meilenstein ist, tritt das Abkommen nicht sofort in Kraft. Es muss nun den formellen Ratifizierungsprozess durchlaufen (Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten sowie der indischen Regierung). Dieser Prozess ist komplex und kann erfahrungsgemäß noch einige Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen, bevor die Zollvorteile in der Praxis greifen.
Trotz der Wartezeit bis zur finalen Inkraftsetzung schafft das fertige Abkommen bereits jetzt eine deutlich höhere Planungssicherheit für den Schutz geistigen Eigentums und den Zugang zu staatlichen Infrastrukturprojekten.
Die Außenwirtschaftsinitiative Sachsen (AWIS) begleitet den sächsischen Mittelstand dabei, sich frühzeitig auf die Zeit nach der Ratifizierung vorzubereiten. Am 18. Februar 2026 organisiert die DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer mit der AHK Indien und dem India Desk ein Informations-Webinar zu den Details und dem Fahrplan des Abkommens an.