Jetzt beantragen: Sachsen fördert Künstliche Intelligenz in der Sozialen Arbeit

Mit dem vierten Förderaufruf zur Förderung sozial innovativer Modellvorhaben schafft das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gezielt den Rahmen, um KI-Anwendungen in der Sozialen Arbeit zu entwickeln und zu erproben.

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Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in viele Lebensbereiche – auch die Soziale Arbeit steht vor der Frage, wie neue Technologien sinnvoll und verantwortungsvoll genutzt werden können. Seit 2023 ruft das Sozialministerium jährlich zur Einreichung innovativer Projektideen im sozialen Bereich auf. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die KI zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen einsetzen.

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping erklärt dazu: “Künstliche Intelligenz kann die Soziale Arbeit nicht ersetzen, aber sie kann Fachkräfte entlasten sowie Arbeitsprozesse effizienter gestalten oder die Qualität sowie Zugänglichkeit sozialer Dienstleistungen verbessern. Mit dem neuen Förderaufruf wollen wir Träger ermutigen, das Potenzial von KI gemeinwohlorientiert und praxisnah zu erproben. Besonders wichtig ist uns dabei die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure, denn tragfähige KI-Lösungen entstehen dort, wo technisches Know-how und sozialfachliche Erfahrung zusammenkommen.”

Interessierte Träger können ab sofort bis zum 7. Mai 2026 Projektvorschläge für das Förderprogramm »Modellvorhaben für soziale Innovationen« über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

  • Ein besonderer Fokus liegt auf Kooperationen, zum Beispiel Trägerverbünde aus Sozialwirtschaft, Social Entrepreneurs, Wissenschaft und Technik.
  • Einzelträger können eine Förderung von bis zu 300.000 Euro erhalten. Für Trägerverbünde sind bis zu 400.000 Euro pro Projekt möglich, abhängig vom Projektdurchführungsort.
  • Die Projekte sollen zum 1. Januar 2027 starten.
  • Am 26. Februar 2026 laden das Sozialministerium und die SAB zu einer digitalen Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf ein

Hintergrund:

Die “Zukunftsplattform für soziale Innovationen” und die “Modellvorhaben zur Zukunftsplattform” werden über die ESF Plus-Richtlinie SMS gefördert.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die SAB wählt die Projekte in einem zweistufigen Verfahren aus.

Mit dem Projekt “SINN – Zukunftsplattform für soziale Innovationen” fördert das Sozialministerium seit August 2023 bis Dezember 2028 zusätzlich eine landesweite Austausch- und Koordinierungsstelle für Sozialinnovatoren. SINN unterstützt Interessierte mit unterschiedlichen Angeboten auch bei der Vorbereitung von Projektideen; konkrete Fragen zur Antragstellung für die Modellvorhaben sind an die SAB zu richten.

Aktuell werden 21 soziale Innovationen gefördert, die neue Lösungsansätze für unterschiedliche soziale Herausforderungen in Sachsen erproben.