Weniger Bürokratie und mehr Investitionen - Sachsen stellt "Zukunftspaket I" für Wirtschaft und Arbeit vor
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter hat heute über das erste Zukunftspaket zur positiven Entwicklung von Wirtschaft und Arbeit im Freistaat informiert. Es bündelt konkrete Vorhaben zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Neugründungen sowie zur Förderung von Mittelstand und Handwerk.
Neuaufstellung der GRW-Förderung
Das Bund-Länder-Programm GRW (Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur”) ist das wichtigste Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik. Es wird konsequent an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Der so genannte GRW-Koordinierungsrahmen wurde auf Bund-Länder-Ebene zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Die Vereinfachungen des Bundes nimmt Sachsen zum Anlass, die sächsische GRW ebenfalls zu verschlanken und den Fördervollzug zu vereinfachen.
Durch die Vereinfachung der Förderrichtlinien – etwa durch die Reduzierung branchenbezogener Ausschlüsse, die Abschaffung sächsischer Eigenmittelanforderungen und die Flexibilisierung der Lohnkostenförderung – wird die einzelgewerbliche Wirtschaftsförderung (GRW-Riga) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich zugänglicher. Gleichzeitig erleichtert die Anpassung der kommunalen Infrastrukturförderung (GRW-Infra) – etwa durch förderfähige Grunderwerbskosten bei Gewerbegebietserschließungen, verkürzte Bindungsfristen und vereinheitlichte Fördersätze im ländlichen Raum – die Revitalisierung von Altstandorten und die Entwicklung wirtschaftsnaher Projekte.
In der Richtlinie GRW-Riga wurde bereits im Mai 2025 der Förderausschluss für die Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips aufgehoben. Der Ausschluss hatte sich als Hemmnis für Investitionen von Unternehmen aus der Baustoffbranche erwiesen. Von der angepassten Regelung profitierte zum Beispiel schon das Chemnitzer Unternehmen RAILBETON HAAS GmbH.
Meisterbonus: Handwerk stärken und Anerkennung geben
Um den Zugang zur Meisterqualifikation zu erleichtern und die Attraktivität des beruflichen Aufstiegs zu stärken, soll der Meisterbonus für alle Meisterabschlüsse, die ab dem Jahr 2026 gemacht werden, auf 3.000 Euro steigen. Der Bedarf dafür ist groß: In Sachsen sind fast 40 Prozent der eingetragenen Betriebsinhaber über 55 Jahre alt; rund 19.000 Betriebe müssen in den kommenden zehn Jahren übergeben werden.
Berufsbildung stärken: Investitionen in Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
In den Bildungsstätten des Handwerks in Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren ein erheblicher Investitionsstau aufgebaut. Der geschätzte Investitionsbedarf für Modernisierung und Neubau beträgt derzeit rund 77 Millionen Euro. Zwar liegt die Verantwortung für die Ausstattung der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) in erster Linie bei der Wirtschaft und den Handwerkskammern. Gleichzeitig hat der Freistaat Sachsen in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Investitionsmaßnahmen unterstützt. Um den Investitionsstau aufzulösen, sollen daher rund elf Millionen Euro aus dem Landesarm des Sachsenfonds bereitgestellt werden.
Bürokratieabbau: Vorschriften reduzieren, Vertrauen stärken
Grundsätzlich forciert das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) in jeglichen Bereichen den Bürokratieabbau und setzt auf praxisnahe Lösungen. Alle sächsischen Normen werden gemäß Kabinettsbeschluss vom 3. März 2026 auf den Wegfall von Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten mit externer Wirkung kritisch geprüft. Die vollständige Umsetzung soll bis Ende 2027 vollzogen sein.
Die Berichtspflichten, die bestehen bleiben sollen, werden auf mögliche Bündelungen, die Vereinheitlichung von Stichtagen und Verlängerung des Turnus überprüft, damit Unternehmen ähnliche Pflichten nur noch einmal erfüllen müssen. Dieser Auftrag gilt auch für Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen durch das Land auferlegt sind. Ein Fortbestehen ist beispielsweise dann begründet, wenn die Pflicht durch höherrangiges Recht gegeben ist oder sie der Umsetzung der nationalen Sicherheit dient.
- Bewährt hat sich bereits der “Praxischeck Lebensmittelhandwerk”, weshalb das Konzept auf andere Branchen ausgeweitet werden soll.
- Ein weiteres Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau sind die seit Juli 2025 geltenden transparenten Zahlungserleichterungen für Leistungsempfänger der Corona-Programme. Inzwischen wurden fast 15.000 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt, über 13.000 wurden bewilligt, davon fast 9.000 Einstellungen der Forderungsverfolgung mit einem Volumen von 38 Millionen Euro.
- Die vorfristige Vernichtung von Projektakten aus dem EU-Strukturfonds ESF (Gesamtlänge: 1,386 Kilometer) spart mindestens 150.000 Euro, die für die weitere Aufbewahrung erforderlich gewesen wären.
- Überprüft wird die Nebenbestimmung in Zuwendungsbescheiden der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), wonach der Zuwendungsempfänger alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen erst nach Freigabe durch die SAB vernichten darf. Künftig soll ausschließlich die Aufbewahrungsfrist gelten, welche die SAB nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung mitgeteilt hat. Eine Anfrage an die SAB vor Vernichtung wäre dann nicht mehr erforderlich, wodurch auch der Prüfaufwand bei der SAB entfallen würde.
- Bisher gab es unterschiedliche Leitfäden für die EU-Strukturfonds EFRE/JTF und ESF. Nunmehr wurden beide Leitfäden zu einem gemeinsamen Leitfaden zusammengeführt. Insbesondere für Zuwendungsempfänger, die sowohl EFRE/JTF- als auch ESF-Fördermittel erhalten, ist dies eine Vereinfachung.
- In der Richtlinie Kreislaufwirtschaft ist die Klimaverträglichkeitsprüfung für die Mehrheit der Vorhaben entfallen oder zumindest der Aufwand wurde dafür erheblich verringert. In der Prüfung befinden sich Erleichterungen im Strukturfonds JTF: Die Förderung von produktiven Investitionen von Großunternehmen soll auch ohne Lückenanalyse möglich sein, sodass in Sachsen zusätzlich Großunternehmen und öffentliche Unternehmen in der Region Chemnitz finanziell unterstützt werden könnten.
- Die Förderabgabenvoranmeldung und Abschlagszahlung durch den Bergbauunternehmer soll künftig nur noch halb- statt vierteljährlich erfolgen. Zudem soll die Pflicht zur Abgabe der Förderabgabenvoranmeldung und Abschlagszahlung entfallen, wenn die Förderabgabe für den Erhebungszeitraum voraussichtlich nicht mehr als 35.000 Euro betragen wird. Bisher lag die Grenze bei 25.000 Euro. Der Kabinettsbeschluss ist im zweiten Quartal 2026 geplant.
- Im Vergaberecht nutzt das Wirtschaftsministerium Auslegungsspielräume, um bei Verfahren im Baubereich Wirtschaft und Verwaltung ein möglichst einfaches Verfahren zu empfehlen. Bei Aufträgen bis 50.000 Euro ist in Sachsen nach Einschätzung des SMWA sowohl die direkte Vergabe als auch ein freihändiges Vergabeverfahren möglich. Perspektivisch bleibt die Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes aber das Ziel, um vollständige Rechtssicherheit zu gewährleisten und weitere Verfahrenserleichterungen zu ermöglichen.
Um in der Verwaltung effiziente Abläufe zu schaffen und in finanziell herausfordernden Zeiten selbst Kosten einzusparen, beabsichtigt das SMWA die Anpassung seiner Organisationsstruktur. Im Ergebnis der hausinternen Prüfaufträge soll die Digitalagentur Sachsen (DiAS) in bestehende Strukturen des Ministeriums integriert werden. Das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) wird neu strukturiert, um Aufgaben entschlackt und mit bestehenden Strukturen des Ministeriums synchronisiert – mit dem klaren Fokus auf Fachkräftezuwanderung. Aufgaben werden so zentraler gesteuert und bearbeitet. Überdies soll der Abbau von Beiräten Abstimmungsschleifen minimieren, die Zusammenlegung von Wettbewerben und Preisverleihungen Synergien heben.
Gründen in 24 Stunden: Verfahren beschleunigen, Digitalisierung nutzen
Der Bund treibt einen vollständig digitalen Gründungsprozess in 24 Stunden voran. Verbindliche Standards und harmonisierte Genehmigungsverfahren sollen Gründungen, die derzeit im Durchschnitt vier bis acht Wochen dauern, beschleunigen. Das Sächsische Kabinett hat das SMWA am 3. März 2026 beauftragt, dieses Vorhaben für den Freistaat Sachsen federführend zu begleiten.
Zukunftsstiftung: Neues Instrument für Wachstum und Innovation prüfen
Minister Panter unterstützt die Wirtschaft außerdem in ihrem Ziel, eine Zukunftsstiftung zu errichten. Dahinter steht der Gedanke, dass Herausforderungen wie Unternehmensnachfolgen, Wachstum, Transformation und Technologietransfer aus einem durch Verzinsung und Wertsteigerung wachsenden Stiftungsvermögen flexibler und langfristiger finanziert werden könnten als aus dem Landeshaushalt. Die Abstimmungen zur Finanzierung des Stiftungskapitals, zur Einbettung in die bestehende Förder- und Finanzierungslandschaft, zum Stiftungszweck und zur rechtlichen Ausgestaltung laufen derzeit an.