Sachsen forciert die Wärmewende: Förderaufruf zur Dekarbonisierung der Fernwärme gestartet

Mit dem Förderaufruf "JTF – Zukunftsfähige Energieversorgung" werden Vorhaben zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung gefördert, um die Transformation von fossilen Energieträgern wie Braunkohle und Erdgas hin zu effizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystemen zu beschleunigen.

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Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt damit aktiv den Strukturwandel in den sächsischen Revieren.

Fokus auf innovative Technologien und integrierte Systeme

Das Förderprogramm ist in zwei zentrale Bereiche unterteilt. Teil A umfasst Investitionen in die Errichtung erneuerbarer Wärmeerzeugungstechnologien, wie etwa Großwärmepumpen, solarthermische Großanlagen oder Biomasse-Heizwerke einschließlich der zugehörigen Wärmespeicher. Ergänzend dazu werden nach Teil B Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – beispielsweise durch Photovoltaik oder Windkraft – unterstützt, sofern dieser Strom direkt für den Betrieb der nach Teil A geförderten Wärmeerzeuger genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Förderung nach Teil B nur in Kombination mit Teil A möglich ist und die förderfähigen Ausgaben für Teil B auf maximal 50 Prozent des Gesamtvorhabens begrenzt sind.

Zielgruppen und Antragsverfahren im Überblick

Die Förderung richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, darunter Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder der kreisfreien Stadt Leipzig. Um eine signifikante Wirkung zu erzielen, müssen die Gesamtkosten der Vorhaben mindestens eine Million Euro betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass das Vorhaben eine nachweisbare Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Substitution fossiler Energieträger oder durch Effizienzsteigerungen ermöglicht. Der Fördersatz beträgt unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Grenzen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal werden 15 Millionen Euro Zuschuss gewährt.

Interessierte können ihre Anträge elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Modul 5 der Förderrichtlinie Energie und Klima / 2023 einreichen. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen endet am 04. November 2026.

Hintergrund

Für die Förderung nach dem Modul “JTF-Zukunftsfähige Energieversorgung” der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 stehen insgesamt 115 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Die bereitgestellten Gelder dienen der Umsetzung des territorialen Planes für einen gerechten Übergang. Die Vorhaben haben zum Ziel, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 zu bewältigen. Im Rahmen der vergangenen acht Aufrufe dieser Förderrichtlinie wurden Maßnahmen in Höhe von mehr als 75 Millionen Euro beantragt.