Erstes Sächsisches Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung beschlossen
Das Sächsische Kabinett hat heute das Erste Sächsische Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) beschlossen. In Sachsen werden u. a. sämtliche sogenannte BANDA-Pflichten - Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten - aufgehoben.
Weiterhin werden Genehmigungen vereinfacht und beschleunigt sowie Schriftformerfordernisse ersetzt. Neue Bürokratiebelastungen müssen zukünftig besonders begründet werden. Das Gesetzespaket leitet einen grundlegenden Systemwechsel im Verhältnis zwischen Staat, Bürgern sowie Unternehmen ein.
Das Gesetzespaket StaMo I bündelt eine Vielzahl an Gesetzesänderungen in den Bereichen Umwelt, Bau, Bildung und Verwaltung. Es sorgt für Verfahrenserleichterungen, mehr Digitalisierung und Schnelligkeit der Behörden sowie Entlastung der Kommunen. So sind beispielsweise den Kopfnoten in Schulzeugnissen ab dem Schuljahr 2026/27 nur noch optional Wortausführungen beizufügen, damit Lehrkräfte mehr Zeit für die Bildungsaufgabe haben.
Das Gesetzespaket setzt die folgenden Schwerpunkte:
Bürokratieabbau durch Abschaffung unnötiger Pflichten
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzespakets ist die Aufhebung sämtlicher sogenannter BANDA-Pflichten. Diese werden ab dem 1. Mai 2027 gestrichen, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind. Ziel ist es, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von vermeidbarem Verwaltungsaufwand zu entlasten und staatliche Verfahren deutlich effizienter zu gestalten.
Genehmigungen künftig automatisch nach drei Monaten
Mit dem Gesetzespaket wird zudem eine weitreichende Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion eingeführt. Ab dem 1. Mai 2027 gelten Anträge grundsätzlich als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden hat. Damit werden Verwaltungsverfahren deutlich beschleunigt und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bürger gestärkt. Ausnahmen sollen auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben.
Digitale Kommunikation wird Regelfall
Darüber hinaus werden sämtliche Schriftformerfordernisse im sächsischen Landesrecht – analog zu den Entwicklungen auf Bundesebene – grundsätzlich durch die Textform ersetzt. Ab dem 1. Juli 2027 können Bürger sowie Unternehmen daher in der Regel per E-Mail mit Behörden kommunizieren. Die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift entfällt, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme vorgesehen ist. Als Sofortmaßnahme wird zudem mit dem Schwestergesetz des Staatsministeriums der Justiz bereits ab dem 1. Januar 2027 in 160 Einzelvorschriften die elektronische Form eingeführt.
Das Erste Sächsische Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung wird nun den Verbänden und an die Fraktionen des Landtages zur Stellungnahme übersandt. Bürger sind eingeladen, sich unter https://mitdenken.sachsen.de/1066121 ab dem 1. Juli 2027 am Beteiligungsprozess zu beteiligen.
Um den Reformkurs konsequent fortzusetzen, hat sich die Staatsregierung heute zudem auf den Fahrplan für ein zweites Gesetzespaket zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo II) verständigt. In das zweite Gesetzespaket fließen bis Jahresende insbesondere die Maßnahmen zur Neuorganisation der Staatsverwaltung ein. Zudem greift die Staatsregierung auch die Vorschläge der Reformkommission für starke sächsische Kommunen auf und setzt ihren im Rahmen der Haushaltsklausur vereinbarten Kurs zur Modernisierung der Staatsverwaltung um.