Zuschuss-Programm der Bundesregierung konkretisiert
Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Am Montag soll er vom Bundeskabinett und in derselben Woche noch von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Dem Entwurf zufolge soll es für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Diese Zuschüsse sollen nicht zurückgezahlt, die Mittel durch die Länder verteilt werden.
Die Zuschüsse des Bundes sollen über die Länder ausgereicht werden. Das sächsische Wirtschaftsministerium plant, damit die Sächsische Aufbaubank (SAB) zu beauftragen. Diese bearbeitet bereits ab kommendem Montag, den 23. März, das Programm des Freistaates "Sachsen hilft sofort".
"Unser sächsisches Darlehens-Programm richtet sich ebenfalls an Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kreative. Wer es ab Montag bei der SAB aufnimmt, dem entsteht aber kein Nachteil", so Sachsens Wirtschaftsminister Dulig. "Denn wenn der Bund seine Zuschüsse Anfang April freigibt, kann das bereits aufgenommene Darlehen des Freistaates damit problemlos zurückgezahlt werden. Somit sind wir ganz vorn dran bei den schnellen Hilfen innerhalb der Bundesrepublik und zeigen uns mit den Selbstständigen und Unternehmen solidarisch."
Das am Freitag von Wirtschaftsminister Martin Dulig vorgestellte Programm"»Sachsen hilft direkt", richtet sich an alle Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberufler in Sachsen, welche einen Jahresumsatz von maximal 1 Million Euro erwirtschaften. Es enthält keine Begrenzung der Mitarbeiterzahl. Die Soforthilfen des Bundes würden daher das Soforthilfeprogramm "Sachsen hilft sofort" sehr gut ergänzen: Unternehmen haben damit die Möglichkeit und die Sicherheit Liquiditätsengpässe von bis zu 50.000 Euro und in Ausnahmefällen von bis zu maximal 100.000 Euro schnell zu überbrücken.