Sonderhilfe-Zuschuss "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen"
Die Stadt Leipzig startet ein Sonderhilfsprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen", das Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt. Das Programm ergänzt damit die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt. Das hat der Leipziger Stadtrat in seiner heutigen Sitzung entschieden. Die Voraussetzungen dafür werden derzeit mit Hochdruck geschaffen, was noch circa zwei Wochen in Anspruch nehmen wird.
"Viele Leipziger Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Unser Zuschuss soll den Selbstständigen einen finanziellen Freiraum verschaffen, um ihr Unternehmen zu erhalten und nach der Krise wirtschaftlich weiter auf eigenen Füßen zu stehen. Ich denke da an die Friseurmeisterin, deren Geschäft behördlich untersagt ist oder den privaten Musiklehrer, der seine Schüler nicht mehr aufsuchen kann" äußerte Uwe Albrecht, Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Leipzig.
Dr. Skadi Jennicke, Kulturbürgermeisterin der Stadt Leipzig: "Wir wollen mit diesem Programm den Bezug von ALG II verhindern beziehungsweise hinauszögern. Die Soloselbständigen haben ihre unternehmerische Schieflage nicht selbst verursacht, weswegen es unziemlich wäre, sie als sozial Hilfsbedürftige einzusehen. Das Zuschussprogramm zeigt die Wertschätzung der Stadt Leipzig gegenüber den vielen Künstlerinnen und Kreativen, die unsere Stadt wesentlich zu dem gemacht haben, was sie heute ist."
Überbrückung Liquiditätsengpass
Die Hilfe in Höhe von 2.000 Euro dient der Überbrückung eines persönlichen Liquiditätsengpasses für eine Laufzeit von bis zu zwei Monaten. Die Stadt stellt hierfür insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass Sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent) verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können. Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich.
In Leipzig gibt es circa 11.600 Unternehmen ohne Beschäftigte, die nicht im Unternehmensregister erfasst sind.
Digitale Antragstellung und Abrechnung
Um eine kurzfristige Bearbeitung zu ermöglichen, erfolgen Antragstellung und Abrechnung digital.
Die Voraussetzungen dafür werden derzeit mit Hochdruck geschaffen, was noch circa zwei Wochen in Anspruch nehmen wird. Über die Freischaltung wird umgehend informiert.