Zuschüsse zur Markteinführung und Digitalisierung: Europa und Sachsen fördern Mittelstand und Start-ups

Der Freistaat unterstützt Digitalisierungs- und Markteinführungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie junger, innovativer Firmen (Start-ups) auch in der bis 2027 dauernden neuen EU-Förderperiode mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dafür stehen insgesamt rund 95 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und der Kofinanzierung des Landes zur Verfügung. Eine Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – soll noch 2022 möglich sein.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die heute verabschiedeten Förderrichtlinien forcieren Innovationen und beschleunigen die digitale Transformation. Wir möchten damit sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch Start-ups unterstützen, ihre Produkte auf dem Markt erfolgreich zu platzieren. Weiterhin bestärken wir ganz gezielt sächsische KMU darin, Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Diese Maßnahmen steigern die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft." Das sächsische Kabinett hat die entsprechenden Förderrichtlinien "Markteinführung Zuschuss (FRL MEP-Z)" und "Digitalisierung Zuschuss (FRL Digi-Z)" auf den Weg gebracht.

Für den Digitalisierungs-Zuschuss sind in der EU-Förderperiode bis 2027 rund 55 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln eingeplant. Davon können voraussichtlich rund 3.600 Projekte gefördert werden. Für den Markteinführungszuschuss stehen im gleichen Förderzeitraum rund 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung. Etwa 440 Projekte können von dieser Förderung profitieren.

    

Mit den neuen vorgelegten Förderrichtlinien setzt das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die in den vorangegangenen Förderperioden mit den Programmen "Markteinführung innovativer Produkte" und "E-Business / Informationsschutz" begonnenen Unterstützungsangebote fort. Die begleitende EFRE-Evaluierung hat diese Programme grundsätzlich als wirksam beurteilt. Die neuen Förderrichtlinien wurden auf dieser Basis weiterentwickelt, aus der Mittelstandsrichtlinie herausgelöst und in eigenen Programmen verankert. Dadurch sind sie im EFRE-Förderzeitraum 2021 bis 2027 besser sichtbar für den sächsischen Mittelstand. KMU erhalten in ihren Innovations- und Transformationsbestrebungen eine noch gezieltere Unterstützung.

Beide Zuschussangebote sollen jeweils mit komplementären Darlehen ergänzt werden, um auch größere Projekte unterstützen zu können. Die Darlehensangebote sollen in einer eigenen Förderrichtlinie zusammengefasst und dem Kabinett im Herbst vorgelegt werden.