Sachsen fördert Stromspeicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Das erfolgreiche Landesprogramm zur Förderung dezentraler Stromspeicher, die zur Flexibilisierung von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen beitragen, wird fortgesetzt. Auch für 2018 nimmt Sachsen noch einmal 3,5 Millionen Euro in die Hand, um die Markteinführung von Stromspeichern zu begleiten. Neu ist, dass nun auch Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge gefördert werden können, sofern die Beantragung in Kombination mit einem neuen Stromspeicher oder Nachrüstsatz erfolgt.
Ab dem 4. Januar 2018 gelten höhere Fördergrenzen bis 50.000 Euro und an die Marktentwicklung angepasste Fördersätze. Die Zuwendung für konventionelle Stromspeicher besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro zzgl. eines Leistungsbetrages in Höhe von 200 Euro pro kWh Nutzkapazität. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC.
Eine Antragstellung nach der neuen Richtlinie ist ab 4. Januar 2018 möglich. Ansprechpartner für die Förderung ist die SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank.