Sachsen: Unterbringungszuschüsse für tschechische und polnische Pendler in systemrelevanter Infrastruktur
Da sowohl Sachsen als auch die Tschechische Republik und die Republik Polen inzwischen stark von COVID-19 betroffen sind, werden Unternehmen in Sachsen bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.
Pro Übernachtung stellt der Freistaat Sachsen – wie bereits im Frühjahr erfolgreich praktiziert – für jeden Pendler als Pauschale einen Zuschuss von 40 Euro bereit. Wenn enge Familienangehörige mit übernachten, zum Beispiel Kinder, beträgt der Zuschuss für diese Personen 20 Euro pro Übernachtung.
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: "Mit dieser Regelung unterstützen wir zum einen die tschechischen und polnischen Arbeitnehmer, die zur Arbeit nach Sachsen pendeln und zum anderen die sächsischen Arbeitgeber, die auf ihre Fachkräfte angewiesen sind. Vor allem der Gesundheits- und Pflegebereich, insbesondere in Grenznähe, braucht jede Arbeitskraft. Diese Arbeitnehmer müssen dann nicht täglich pendeln, reduzieren ihre Kontakte auf dem Weg und im Heimatland und können so ihr eigenes Risiko am Corona-Virus zu erkranken senken und können ihre wichtige Arbeit, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, weiter gesund nachkommen."
Das Pendlerprogramm hatte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits von März bis Ende Mai aufgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt rund 1.500 Pendlerinnen und Pendler unterstützt. Bewilligt wurden Mittel in Höhe von über 2,1 Mio. Euro für mehr als 55.000 Übernachtungen in Sachsen.
Das Förderverfahren wurde im Vergleich zum Frühjahr deutlich vereinfacht. Der Arbeitgeber stellt die Förderunterlagen nur einmal gebündelt zusammen und sendet diese – wie bisher – an die Landesdirektion Sachsen. Dabei ist der Antrag gleichzeitig der Auszahlungsantrag, der Nachweis der erfolgten Übernachtungen sowie der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel. Beantragt wird im Nachhinein, es gilt das Erstattungsprinzip.
In Sachsen arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über 10.000 Grenzgänger aus Polen und über 9.000 Grenzgänger aus Tschechien.
Zum Verfahren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, welche nach Sachsen einpendeln und im medizinischen Bereich oder in der Pflege tätig sind - sowie im dazugehörigen Bereichen (z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) – melden ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an.
Der Arbeitgeber meldet ab Wochenbeginn die Bedarfe bei der Landesdirektion Sachsen an. Entsprechende Formulare stehen dann dort – auch online - in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung. Arbeitnehmern die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der Zuschuss von 40 / 20 Euro wird nachgezahlt.
Die Kommunen werden gebeten, bei der Kinderbetreuung im Rahmen der Notfallbetreuung und bei der Organisation geeigneter Unterkünfte mitzuwirken. Bei Letzterem unterstützen die regionalen Tourismusverbände bei Bedarf gern.
Hintergrund
Der Landesdirektion Sachsen werden seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Regelungen gelten für den Gesundheitssektor, insbesondere für folgende Bereiche:
- Akutkliniken
- Rehabilitationskliniken
- ambulante Praxen sowie Pflegedienste und -einrichtungen
- ambulante und stationäre Akutpflege
- Medizintechnik, vor allem Hersteller von Schutzausrüstung
- Altenpfleger/innen
- Versorgungseinrichtungen im sozialen Bereich wie Behindertenbetreuung mit allen anhängigen Bereichen wie Reinigung und Lebensmittelversorgung/Großküchen
- Notfall- und Rettungswesen
- Alle mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen (Fahrdienste, Küche, Reinigung, Technik, Heizung, Facilitymanagement)