Sachsen stärkt Industrieforschung

Rund 27 externen gemeinnützigen Industrieforschungs-Einrichtungen in Sachsen, auch kurz „Forschungs-GmbHs“ genannt, ist es über Jahrzehnte hinweg gelungen, Alleinstellungsmerkmale in sehr unterschiedlichen Kompetenzfeldern aufzubauen. Künftig sollen die „Forschungs-GmbHs“ über die Richtlinie „Landes-Technologieförderung“ des Freistaates Sachsen gefördert werden. Ziel ist es, diese Einrichtungen noch besser in die Lage zu versetzen, bei Verbundprojekten, bei der Auftragsforschung sowie bei technischen Dienstleistungen als FuE-Dienstleister für die sächsische Wirtschaft zu agieren.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschungsabteilung leisten können, profitieren von der starken Forschung in den "Forschungs-GmbHs" zu denen u. a. das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) in Dresden, das Kunststoff-Zentrum (KUZ) in Leipzig oder das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) in Chemnitz zählen.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig betont: „Viele der Einrichtungen befinden sich in einer Zwickmühle. Zwar könnten sie oft mehr Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit generieren, doch das könnte sie den Status der Gemeinnützigkeit kosten. Ich freue mich daher, dass wir die „Forschungs-GmbHs“ über die bislang bestehenden Instrumente hinaus unterstützen zu können.“

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind. Mit der neuen Förderrichtlinie sollen Investitionsvorhaben unterstützt werden, für die bisher keine Fördermöglichkeiten des Bundes oder des Landes bestanden. Dies betrifft Neuinvestitionen in Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen mit Investitionsvolumina deutlich oberhalb der Fördergrenzen des Förderprogramms „INNO-KOM“ des Bundeswirtschaftsministeriums und Investitionen in die FuE-Grundausstattung sowie in Bauinfrastrukturen. Die Höchstfördersätze liegen in Abhängigkeit von den Details des geplanten Investitionsvorhabens zwischen 50 und 100 Prozent. Anträge nimmt ab sofort die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – entgegen.

Gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen sind aufgerufen, Förderanträge für eine erste Auswahlrunde bis zum 30. November 2017 einzureichen. Auch spätere Anträge sind möglich. Deren Bearbeitung erfolgt ab Anfang 2018.

    

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den sächsischen Industrieforschungseinrichtungen sind in den vergangenen Jahren stetig und deutlich angestiegen. Lagen diese im Jahr 2011 bei knapp 35 Millionen Euro, waren es im Jahr 2013 bereits über 40 Millionen Euro und im Jahr 2015 bei 51 Millionen Euro.