Sachsen fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Beantragung von EU-Förderprogrammen

Sächsische Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden mit zusätzlichen Geldern bei der Beantragung von EU-Förderprogrammen unterstützt. Das sächsische Wissenschaftsministerium hat dafür die Förderrichtlinie EuProNet aufgelegt und stellt Mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung. Pünktlich zur Veröffentlichung der HORIZON 2020-Arbeitsprogramme 2018-2020 wird eine erste Ausschreibungsrunde gestartet.

Die Förderrichtlinie EuProNet richtet sich insbesondere an Antragsteller, die bereits ein HORIZON 2020-Projekt im Blick haben und finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung benötigen. So können sie über die Richtlinie z. B. die Förderung von zusätzlichem Personal, Dienstreisen zu Vernetzungstreffen oder die Durchführung von Networking-Workshops beantragen. Voraussetzung für eine EuProNet-Förderung sind eine Laufzeit der Vorhaben in den Jahren 2017/2018 und ein geplanter oder bestehender Call der EU-Kommission für das Programm HORIZON 2020.

Anträge können bis zum 26. November 2017 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.

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HORIZON 2020 ist das 8. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU und fördert von 2014-2020 Projekte mit rund 80 Milliarden Euro. Die Mittel werden im europäischen Wettbewerb vergeben.