Investitionsförderung zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) neu aufgestellt
Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das wichtigste Instrument der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie dient in erster Linie dem Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen und dem Ausgleich von Standortnachteilen. Das sächsische Kabinett hat am 31. Mai die Neufassung der GRW RIGA für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und geänderter sozialer Nachhaltigkeitskriterien.
Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Seit 1990 wurden Zuschüsse von mehr als 10,4 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen in Höhe von rund 61 Milliarden Euro gewährt und kommunale Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von rund 5,7 Milliarden Euro gefördert.
Grundlage dafür sind die Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) und zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Beide Förderrichtlinien werden regelmäßig an aktuelle Entwicklungen und geänderte rechtliche Vorgaben angepasst. Das sächsische Kabinett hat heute die Neufassung der GRW RIGA für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. In der kommenden Woche soll dann die GRW Infra folgen.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die Neufassung der Richtlinien ist aufgrund neuer beihilferechtlicher Bestimmungen und des geänderten bundeseinheitlichen Regelwerks erforderlich. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren ist Sachsen seit diesem Jahr kein einheitliches Höchstfördergebiet mehr. Diese Änderung hat zum einen Auswirkungen auf den Bundesanteil der zur Verfügung stehenden Mittel, der von 19,99 Prozent auf 16,29 Prozent sinkt. Zum anderen unterscheiden sich die Fördersätze je nach Lage im Freistaat. Dennoch werden wir die Förderung auf einem hohen Niveau fortführen und die Wettbewerbsfähigkeit der strukturell eher kleinteiligen sächsischen Wirtschaft, insbesondere im ländlichen Raum, weiter steigern. Dafür stehen in diesem Jahr insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung."
Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte.
Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und geänderter sozialer Nachhaltigkeitskriterien. Mit der Einführung eines sogenannten Bonusmodells wird ein Anreiz für einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft gesetzt. Das heißt, je nachhaltiger das Vorhaben bzw. das Unternehmen, desto höher ist die Förderung. Hierfür wird gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine nutzerfreundliche, digitale Nachweisführung anhand anerkannter Kriterien erarbeitet. Die Bandbreite der Kriterien ist dabei sehr groß, deckt alle Bereiche von Nachhaltigkeit und förderfähigen Unternehmen ab. Neben dem Bonusmodell kann mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie im Rahmen einer Investition auch die Erzeugung von erneuerbarer Energie (mitsamt Speicher) zum Eigenbedarf gefördert werden.
Das Thema soziale Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahre in der GRW RIGA verankert. Der Fokus lag hierbei bisher auf der Steigerung der Wertschöpfung pro Arbeitsplatz und der Verbesserung der Lebensverhältnisse in wirtschaftsschwachen Regionen.
Als alternative Fördervoraussetzungen bei der ausschließlichen Sicherung von Arbeitsplätzen werden Kriterien wie die Zahlung von Tariflöhnen bzw. tarifgleichen Löhnen oder der Anstieg des jährlichen Bruttolohnes um 2,5 Prozent innerhalb von fünf Jahren eingeführt. Der Fördersatz beträgt abhängig von der Größe und Lage des Unternehmens bis zu 45 Prozent. Die Beantragung von Fördermitteln ist nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt voraussichtlich Ende Juni elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich.
Im vergangenen Jahr wurden über die einzelgewerbliche Förderung (GRW RIGA) insgesamt 458 Vorhaben mit Gesamtinvestitionen von 1,5 Milliarden Euro gefördert. Die GRW-Zuschüsse betrugen dabei rund 242 Millionen Euro. Etwa 3.700 neue Arbeitsplätze wurden so geschaffen und über 14.000 Arbeitsplätze gesichert.