Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) neu aufgestellt

Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das mit Abstand wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung in Sachsen. Sie dient in erster Linie dazu, Beschäftigung und Einkommen in den sächsischen Regionen zu sichern und Standortnachteile auszugleichen. In der vergangenen Woche hatte das sächsische Kabinett bereits die Neufassung der Förderrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. Heute wurde die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) beschlossen. Mit der Förderung können Kommunen Gewerbeflächen erschließen und Brachen wieder nutzbar machen, gewerbliche Unternehmen an überregionale Netze anschließen, Gewerbezentren und öffentliche Tourismuseinrichtungen errichten und ausbauen.

Auch bei dieser Richtlinie war eine Neufassung notwendig, um die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur an die seit diesem Jahr geltenden Regelungen und Rahmenbedingungen der Förderperiode anzupassen. Sachsen ist aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren nicht mehr einheitliches Höchstfördergebiet. Daher stehen in der GRW insgesamt weniger Mittel zur Verfügung. Allein im Jahr 2022 sind dies rd. 85 Millionen Euro weniger für die gesamte GRW (Richtlinien GRW RIGA und GRW Infra). 2022 können damit für die GRW Infra Projekte im Umfang von rd. 80 Millionen Euro mit Zuschüssen unterstützt werden.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die Förderung in der GRW Infra erfolgt auch deshalb künftig gestaffelt nach regionalen Bedarfen und erfolgt dort, wo sie nachweislich benötigt wird. Entsprechend der Regionenzuordnung erhalten die Regionen mit Aufholbedarf ein umfassendes Unterstützungsangebot. Ziel ist es dabei, den ländlichen Raum zu stärken und die zurückgehenden Mittel gezielt dort einzusetzen, wo der größte Bedarf ist."

Konkret wurden die kreisfreien Städte und Landkreise mittels der Indikatoren der bundesweit geltenden Regionalindikatorik untersucht und anhand ihrer wirtschaftlichen Stärke in Prioritäten eingeordnet. In die erste Priorität fallen die Landkreise Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Nordsachsen und Vogtland mit einem Regelhöchstfördersatz von 90 Prozent. In die zweite Priorität fallen die Landkreise Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Zwickau, Stadt Chemnitz mit einem Regelhöchstfördersatz von 80 Prozent. In die dritte Priorität fallen die Städte Dresden und Leipzig mit einem Regelhöchstfördersatz von 70 Prozent.

Im Jahr 2021 wurden über die Richtlinie 61 kommunale Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von fast 63 Millionen Euro gefördert. Die Zuschüsse des Freistaates betrugen dabei rund 55 Millionen Euro.

Bewilligungsbehörde ist die zuständige Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. 

   

Hintergrund

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das wichtigste Instrument der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie dient in erster Linie dem Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen und dem Ausgleich von Standortnachteilen. Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Seit 1990 wurden Zuschüsse von mehr als 10,4 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen in Höhe von rd. 61 Milliarden Euro gewährt und kommunale Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von 5,7 Milliarden Euro gefördert.