Chemnitz wird Kulturhauptstadt Europas 2025

Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich die sächsische Stadt Chemnitz durchgesetzt. Das hat die mit der Entscheidung beauftragte unabhängige europäische Jury bekanntgegeben. Die Ernennung zur Kulturhauptstadt aufgrund der Jury-Empfehlung erfolgt nun bis Jahresende durch die Kulturministerkonferenz. Verantwortlich für die praktische Durchführung des nationalen Auswahlverfahrens ist die Kulturstiftung der Länder im Auftrag der Kultusministerkonferenz.

Bis zuletzt hatten sich die in der ersten Vorauswahlrunde erfolgreichen Städte Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg Hoffnung auf den Titel gemacht. Mit dem Einreichen des ersten Bewerbungsbuchs waren im Oktober 2019 acht deutsche Städte ins Rennen um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland gegangen. Neben den genannten Städten hatten sich auch Dresden, Gera und Zittau beworben, waren aber schon in der ersten Runde ausgeschieden.

Erfüllt nun Chemnitz die in der Bewerbung eingegangen Verpflichtungen, wird der Stadt am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verliehen. Neben Deutschland ist auch Slowenien berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu stellen.

Grundlage für die Jury-Entscheidung waren die eingereichten 100-seitigen Bewerbungsbücher, die digitalen Stadtbesuche und die ebenfalls digital durchgeführten finalen Präsentationen der Bewerberstädte. Aufgrund der Corona-Pandemie war im August 2020 das gesamte Auswahlverfahren auf digitale Formate umgestellt worden.

Sylvia Amann, Vorsitzende der europäischen Jury: „Kultur und Kreativität in die Mitte rücken – dafür haben sich alle Bewerberstädte eingesetzt. Dieses Engagement gewinnt im aktuellen Kontext an Bedeutung auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Überleben des Kultursektors. Mit dem Bewerb Europäische Kulturhauptstadt kommt die europäische Dimension in Form von Solidarität und Kooperation hinzu. Ich bitte alle Städte diesen Weg fortzusetzen!“

   

Hintergrund:

Die Europäische Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: Je drei Mitglieder werden durch Europäische Kommission, EU-Rat und Europäisches Parlament benannt. Jeweils ein Mitglied wird durch den EU-Ausschuss der Regionen, durch die Kultusministerkonferenz und von Bundesseite (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) berufen. 

Die europäische Jury hat die Bewerbungen der fünf deutschen Städte maßgeblich anhand folgender sechs Kriterien bewertet:

Entscheidend war (1.) der Beitrag der Bewerbung zu einer langfristigen Kulturentwicklungsplanung der Stadt („Beitrag zur Langzeitstrategie“), (2.) die „Europäische Dimension“ des geplanten Kulturhauptstadt-Programms, (3.) die Stimmigkeit des Gesamtprogramms und die künstlerische Qualität („Kulturelle und Künstlerische Inhalte“), (4.) die „Umsetzungsfähigkeit“ eines ganzjährigen Kulturfestivals der Bewerberstadt, (5.) die „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“ sowie (6.) der Nachweis geeigneter Strukturen zur Steuerung- und Durchführung durch die „Verwaltung“.

Der nationale Wettbewerb hat am 24. September 2018 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen offiziell begonnen. Die acht deutschen Bewerberstädte haben ihre Bewerbungen bis zum 30. September 2019 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht. Die Kulturstiftung der Länder ist von der Kultusministerkonferenz beauftragt, das nationale Auswahlverfahren für die „Kulturhauptstadt Europas 2025“ durchzuführen. Während der Vorbereitungsphase hat die Kulturstiftung der Länder die Bewerberstädte mit drei Qualifizierungsworkshops inhaltlich auf den Wettbewerb vorbereitet.

Mit dem seit 1985 existierenden und kontinuierlich weiterentwickelten Programm will die Europäische Union das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen europäischen Kulturraum fördern, die kulturellen Gemeinsamkeiten hervorheben und nachhaltige kulturelle Entwicklungen in den jeweiligen Städten anregen.